Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 eignen sich für Arbeitsumgebungen, in denen sich gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe in der Atemluft befinden. Sie müssen mindestens 94% der in der Luft befindlichen Partikel auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert des betreffenden Gefahrstoffes höchstens die 10-fache Konzentration erreicht. Masken dieser Stufe schützen auch vor giftigen Stäuben z.B. Kalziumoxid, Betonstaub, Granit oder Zinkoxidrauch.